In Deutschland wird es ab 2023 ein Sorgfaltspflichtengesetz (sog. Lieferkettengesetz) geben. Der Gesetzestext liegt seit dem 3. März als 64-seitiger Regierungsentwurf vor (https://t1p.de/7kmm). In meinem Artikel für den „Einkäufer im Markt“ geht es nicht um die Kritik an dem Gesetz. Ebenso wenig um die Frage, ob oder wann sich − exemplarisch − das Dasein eines 11- jährigen, 40-Kilo-Säcke schleppenden Kaffeekirschenpflückers in Costa Rica ändern wird. Das vermag ein deutsches Gesetz allein nicht zu beeinflussen. Was jetzt aber hierzulande zählt, ist die rasche Einleitung von Maßnahmen. Dabei hilft Business Intelligence (BI).
Hier weiterlesen: Einkäufer im Markt, Ausgabe 6/15.3.2021
Mehr zum Einkäufer im Markt: http://www.mbi-infosource.de
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